Erwägungsgrund 6 32014D0835
Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist durch ihn weder gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —