Erwägungsgrund 2 32014D0861
Im Beschluss 2012/699/GASP ist für die Projekte im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 eine Durchführungszeit von 24 Monaten ab dem Abschluss des Finanzierungsabkommens gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen.
Im Beschluss 2012/699/GASP ist für die Projekte im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 eine Durchführungszeit von 24 Monaten ab dem Abschluss des Finanzierungsabkommens gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen.