Erwägungsgrund 5 32014D0861
Der Beschluss 2012/699/GASP sollte daher zur Ermöglichung der vollständigen Durchführung der darin aufgeführten Projekte dahin gehend geändert werden, dass seine Geltungsdauer entsprechend verlängert wird —
Der Beschluss 2012/699/GASP sollte daher zur Ermöglichung der vollständigen Durchführung der darin aufgeführten Projekte dahin gehend geändert werden, dass seine Geltungsdauer entsprechend verlängert wird —