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Nach Artikel 29 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Europäische Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten. Die Union hat das Übereinkommen am 1. April 2009 in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/397/EG des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen,…
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen,…
Gemäß dem Beschluss 2013/93/EU des Rates wurde das Übereinkommen vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Europäischen Union am…
Das Abkommen wurde am 6. Mai 2009 im Namen der Union vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/469/EG des…
Das Übereinkommen wurde vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 22. November 2009 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.