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Nach Artikel 26 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die für einige oder alle in dem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten zuständig sind, so auch die Union, das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten.
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen,…
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen,…
Nach Artikel 18 Absatz 1 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die für bestimmte im Übereinkommen geregelte…
Nach Artikel 29 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Europäische Union das Übereinkommen unterzeichnen,…
Das Übereinkommen liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch Staaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration auf.
Eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration muss gemäß dem Übereinkommen in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.