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Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der Diskrepanz zwischen der Gesamtzahl der Mitglieder des Ausschusses der Regionen, die im Zuge mehrerer Regierungskonferenzen zustande gekommen ist, und der in Artikel 305 des AEUV festgelegten Höchstzahl von Mitgliedern.
Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der…
Gemäß Artikel 305 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen. Letzterer hat höchstens 350 Mitglieder.
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Ausschusses der Regionen angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die…
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen fest.
Das derzeitige Gleichgewicht in der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen sollte nach Möglichkeit gewahrt bleiben, da es im Zuge mehrerer…
Die Maßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung finanziert werden sollen, sind Ausnahme- und Übergangsmaßnahmen und dienen insbesondere der Vorbereitung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.