Erwägungsgrund 7 32014D0933
Die Verbote und Beschränkungen dieses Beschlusses gelten nicht für rechtmäßige Geschäfte mit Einrichtungen außerhalb der Krim oder Sewastopols, die im Gebiet der Krim oder Sewastopols operieren, wenn keine hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen für den Gebrauch im Gebiet der Krim oder Sewastopols bestimmt sind oder wenn die damit zusammenhängenden Investitionen nicht für Unternehmen oder Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen unter ihrer Kontrolle auf der Krim oder in Sewastopol bestimmt sind.