Erwägungsgrund 1 32014D0951
Gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2014/73/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (im Folgenden „EUFOR RCA“) zu fassen.