Beschluss EUFOR RCA/6/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 16. Dezember 2014 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses EUFOR RCA/1/2014 (2014/951/EU)
Der Beschluss EUFOR RCA/1/2014 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 6 32014D0951
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