Erwägungsgrund 6 32014D0951Der Beschluss EUFOR RCA/1/2014 sollte daher aufgehoben werden.
Art. 2 32017D1191BESCHLUSS (EU) 2017/1191 DES RATES vom 16. Juni 2017 zur Aufhebung des Beschlusses 2014/56/EU über das Bestehen eines übermäßigen öffentlichen Defizits in Kroatien
Der Beschluss 2014/56/EU wird hiermit aufgehoben.
Art. 6 32023D1809BESCHLUSS (EU) 2023/1809 DER KOMMISSION vom 14. September 2023 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6024) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2014/763/EU wird aufgehoben.
Art. 4 32016D1945Der Beschluss 2014/209/EU wird aufgehoben.
Art. 5 Abs. 1 32020D0187BESCHLUSS (EU) 2020/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. Februar 2020 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/8) (Neufassung)
Der Beschluss EZB/2014/40 wird hiermit aufgehoben.