Erwägungsgrund 2 32017D1191
Am 28. Januar 2014 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Kroatien mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2016 zu korrigieren.