Erwägungsgrund 2 32014D0953
Diese Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen worden, und das Abkommen für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten „Fusion for Energy“ (im Folgenden „Abkommen“) sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt werden.