Erwägungsgrund 1 32014D0954
Am 15. November 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ein umfassendes Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auszuhandeln, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und dem Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ assoziiert wird und durch das die Beteiligung der Schweiz am ITER-Projekt in den Jahren 2014-2020 geregelt wird.