Erwägungsgrund 3 32014D0954
Im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist die Unterzeichnung und der Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ (im Folgenden „Abkommen“) Gegenstand eines separaten Verfahrens.