Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anhang der Entscheidung 2000/532/EG über das Abfallverzeichnis muss geändert und an die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verwendete Terminologie angeglichen werden. Erfolgt die Zuweisung gefahrenrelevanter Eigenschaften mittels Durchführung einer Prüfung, so sollte auf die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission oder andere internationale anerkannte Prüfmethoden und Leitlinien Bezug genommen werden.
Eine gefahrenrelevante Eigenschaft kann anhand der Konzentrationen von Stoffen im Abfall gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG oder – sofern die Verordnung…
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG muss geändert werden, um die Definitionen der gefahrenrelevanten Eigenschaften gegebenenfalls anzupassen und an die…
Die Bestimmungen der Entscheidung 2000/532/EG für die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle in Bezug auf die gefahrenrelevanten Eigenschaften H 3 bis…
Daher sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert und an die Einstufungskriterien und die anderen einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG)…
Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der Eigenschaften aufweisen, die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden grundlegende Änderungen der Terminologie gegenüber der Richtlinie 67/548/EWG eingeführt. Anhang I der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.