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Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG muss geändert werden, um die Definitionen der gefahrenrelevanten Eigenschaften gegebenenfalls anzupassen und an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugleichen sowie die Bezugnahmen auf die Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG durch Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu ersetzen.
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG enthält eine Aufstellung gefahrenrelevanter Eigenschaften von Abfällen.
Die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG definierten gefahrenrelevanten Eigenschaften H 1 bis H 15 sollten in HP 1 bis HP 15 umbenannt werden, um eine…
Der Anhang der Entscheidung 2000/532/EG über das Abfallverzeichnis muss geändert und an die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verwendete Terminologie…
Gemäß der Richtlinie 2008/98/EG erfolgt die Zuweisung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H 4, H 5, H 6, H 7, H 8, H 10, H 11 und H 14 nach den Kriterien in…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Daher sollte Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.