Erwägungsgrund 1 32014D0096
Mit dem Beschluss 2002/148/EG des Rates wurden die Konsultationen mit der Republik Simbabwe nach Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens eingestellt und geeignete Maßnahmen getroffen. Diese geeigneten Maßnahmen wurden seitdem angepasst, und ihre Anwendungsdauer wurde regelmäßig überprüft.