Erwägungsgrund 3 32014D0096
Im Einklang mit der Bereitschaft des Rates, die vollständige Umsetzung zentraler Bestimmungen der Verfassung Simbabwe von 2013 und der verbleibenden Empfehlungen, die die internationalen und inländischen Beobachter nach den Wahlen vom Juli 2013 zu den Wahlreformen abgegeben hatten, zu fördern, sollte die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/96/EU verlängert werden, wobei die Aussetzung der geeigneten Maßnahmen aufrechterhalten bleiben sollte.