Erwägungsgrund 6 32015D1025
Ab dem Jahr 2015, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Malta der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Haushaltsziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, und das Schuldenstandskriterium im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten. In diesem Zusammenhang besteht augenscheinlich ein Risiko, dass sowohl 2015 als auch 2016 in einem gewissen Umfang vom erforderlichen Anpassungspfad von 0,6 % des BIP zum mittelfristigen Haushaltsziel abgewichen wird. 2015 wird die Verbesserung des strukturellen Saldos den Prognosen zufolge um 0,1 % des BIP unter der erforderlichen Anpassung liegen. Während die für 2016 projizierte Anpassung den Vorgaben entspricht, besteht das Risiko, dass 2015 und 2016 zusammengenommen eine gewisse Abweichung zu verzeichnen sein wird. Daher werden 2015 und 2016 weitere Maßnahmen erforderlich sein.