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Die Rechte und Pflichten von Sachverständigen sollten sicherstellen, dass diese sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich von den Interessen des GSR leiten lassen.
sind alle Rechte an Arbeiten, die von einem Sachverständigen in Wahrnehmung seiner Aufgaben ausgeführt werden, Eigentum des GSR;
Für die Billigung der Ergebnisse der von einem Sachverständigen ausgeführten Aufgaben ist ausschließlich das GSR zuständig.
Der Sachverständige ist berechtigt, vom GSR veranstaltete Fortbildungskurse zu besuchen, wenn das im Interesse des GSR liegt. Bei der Entscheidung darüber, ob…
Da sie nur vorübergehend beim GSR tätig sind und in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten Sachverständige nicht verantwortlich für das GSR…
Die Beschäftigungsbedingungen von Sachverständigen sollten festgelegt werden, und sie sollten unabhängig davon gelten, aus welchen Haushaltsmitteln die…
Die Abordnung von Sachverständigen kann für das Generalsekretariat des Rates (im Folgenden „GSR“) in seiner Aufgabe der Unterstützung des Europäischen Rates und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.