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Da sie nur vorübergehend beim GSR tätig sind und in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten Sachverständige nicht verantwortlich für das GSR handeln, wenn es um die Ausübung seiner öffentlich-rechtlichen Befugnisse im Sinne der Verträge geht, es sei denn, in diesem Beschluss ist eine entsprechende Ausnahmeregelung vorgesehen.
Ein Sachverständiger nimmt an Dienstreisen und Sitzungen nur teil, Dem Sachverständigen darf es nicht möglich sein, das GSR gegenüber Dritten zu verpflichten,…
sind alle Rechte an Arbeiten, die von einem Sachverständigen in Wahrnehmung seiner Aufgaben ausgeführt werden, Eigentum des GSR;
Unbeschadet der besonderen Bestimmungen dieses Beschlusses unterliegt der Sachverständige der beim GSR geltenden Regelung für Jahresurlaub, Dienstbefreiung und…
aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die Sachverständigentätigkeit ordnungsgemäß auszuüben.
vom GSR, falls der Sachverständige seine Verpflichtungen aus diesem Beschluss nicht erfüllt. Dem Sachverständigen ist vorher die Möglichkeit zur Stellungnahme…
Die Rechte und Pflichten von Sachverständigen sollten sicherstellen, dass diese sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich von den Interessen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.