Art. 2 32015D1521BESCHLUSS (GASP) 2015/1521 DES RATES vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 30. Juni 2015.
Art. 2 32015D0441BESCHLUSS (GASP) 2015/441 DES RATES vom 16. März 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. April 2015.
Art. 2 32015D1211BESCHLUSS (EU) 2015/1211 DES RATES vom 20. Juli 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kasachstan zur Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32015D0541BESCHLUSS (EU) 2015/541 DES RATES vom 24. März 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/492/EU über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Republik Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1115BESCHLUSS (GASP) 2019/1115 DES RATES vom 28. Juni 2019 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2019.