Erwägungsgrund 5 32015D1157
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die Zusammensetzung der Organe dar.
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die Zusammensetzung der Organe dar.