Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses fest.
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen fest.
Gemäß Artikel 301 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Der Ausschuss hat höchstens 350…
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss („Ausschuss“) führt die in Artikel 134 Absätze 2 und 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Dieser Beschluss wird unbeschadet der Artikel 15 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die zu ihrer Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.