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In ihrem Bericht gelangte die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass einer staatlichen Stelle in Spanien, der regionalen Prüfungsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Valencia, wegen der Nichterfassung von Gesundheitsausgaben und der Missachtung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen schwerwiegende Nachlässigkeit vorzuwerfen ist, was im März 2012 zur Meldung unrichtiger Daten über das öffentliche Defizit in Spanien an die Kommission (Eurostat) führte. Auf der Grundlage der Feststellungen der Kommission ist der Schluss angebracht, dass es zu einer Verfälschung der Darstellung von Defizitdaten aufgrund schwerwiegender Nachlässigkeit kam, als Spanien im März 2012 die unrichtigen Daten an Eurostat meldete. Diese Aspekte rechtfertigen die Verhängung einer Geldbuße.
Gegen Spanien wird eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. EUR für die Verfälschung der Darstellung von Daten zum öffentlichen Defizit aufgrund schwerwiegender…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in…
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.