Beschluss (EU) 2015/1293 des Rates vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Am 21. Dezember 2011 wurde das Übereinkommen im Namen der Union unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32015D1293
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