Beschluss (EU) 2015/1293 des Rates vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32015D1293
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