Art. 2 32015D1321
Die Beihilfe, die Frankreich der Arbel Fauvet Rail SA unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Die Beihilfe, die Frankreich der Arbel Fauvet Rail SA unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar.