Art. 3 32020D1997Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 5 32021D1274BESCHLUSS (EU) 2021/1274 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 27. Juli 2021 zur Weiterübertragung der Befugnisse zum Erlass bestimmter Entscheidungen in Bezug auf die Zulassung eines Herstellers und bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren für zugelassene Hersteller und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/1975 (EZB/2021/32)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32016D0014BESCHLUSS (EU) 2016/868 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/6 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Kreditdaten durch das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2016/14)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32021D2255Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32017D0041BESCHLUSS (EU) 2017/2444 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.