Erwägungsgrund 2 32016D0014
Seit der Verabschiedung des Beschlusses EZB/2014/6 wurden bedeutende Fortschritte bei der Schaffung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten auf der Grundlage von harmonisierten statistischen Berichtsanforderungen erzielt.