Erwägungsgrund 5 32021D1274
Zur Gewährleistung der kollegialen Verantwortlichkeit des Direktoriums sollte über sämtliche Entscheidungen, die von dem Direktoriumsmitglied, dem die Weiterübertragung erteilt wird, oder auf operativer Ebene der Direktion Banknoten im Einklang mit der Weiterübertragung getroffen werden, jährlich dem Direktorium Bericht erstattet werden —