Beschluss (EU) 2015/1497 des Rates vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Am 1. Dezember 2009 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, im Namen der Union auf eine Änderung des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „Übereinkommen“) hinzuwirken, sodass die Union eine Vertragspartei werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D1497
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