Erwägungsgrund 6 32015D1497
Da Schiffe, die unter der Flagge der Mitgliedstaaten der Union Bestände im Verbreitungsgebiet des Südlichen Blauflossenthuns befischen, ist es im Interesse der Union, das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden, um einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens leisten zu können.