Beschluss (GASP) 2015/1521 des Rates vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Der Beschluss 2013/320/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32015D1521
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