Art. 4 32015D1584
(1)
Die Maßnahmen, die Italien zugunsten von Meridiana und Germanwings vorgenommen hat, stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar. Die staatliche Beihilfe wurde von Italien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt.
(2)
Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.