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Der Rat ist nach wie vor sehr besorgt angesichts der Lage in Burundi. In Anbetracht der gegenwärtigen Umstände und entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates von Juni 2015 sollten Reisebeschränkungen gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Burundi — unter anderem durch Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt — die Demokratie untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung behindern, gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die an der Planung, Leitung und Begehung von Handlungen, die internationale Menschenrechte oder humanitäres Völkerrecht verletzen oder die schwere Menschenrechtsübergriffe darstellen, in Burundi beteiligt sind, sowie gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die ihnen in Verbindung stehen, verhängt werden und deren Vermögenswerte eingefroren werden.
Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi an, der Reisebeschränkungen sowie das…
Der Rat verurteilte am 18. Mai 2015 den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung…
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Burundi — unter anderem durch Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur…
natürliche Personen, die in Burundi — unter anderem durch Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt — die Demokratie untergraben oder die Suche nach…
Angesichts der aktuellen Umstände sollten gegen Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und…
Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass dem syrischen Regime angeschlossene Milizen das Regime bei seiner repressiven Politik unterstützen und auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.