Erwägungsgrund 2 32015D1763
Der Rat verurteilte am 18. Mai 2015 den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung — ungeachtet der Verursacher — und brachte seine tiefe Besorgnis angesichts der Lage in Burundi zum Ausdruck. Der Rat bekundete ferner seine feste Entschlossenheit, alle notwendigen Maßnahmen gegenüber den burundischen Akteuren zu ergreifen, die durch ihr Verhalten zur Fortsetzung der Gewalt beitragen und die Suche nach einer politischen Lösung behindern.