Erwägungsgrund 1 32015D1763
Am 16. März 2015 bekräftigte die Europäische Union ihren seit Beginn der Krise in Burundi vertretenen Standpunkt, wonach eine dauerhafte politische Lösung im Interesse der Sicherheit und der Demokratie für alle Burundier nur im Wege des Dialogs und eines daraus hervorgehenden Konsenses unter Achtung des Abkommens von Arusha und der Verfassung Burundis gefunden werden kann.