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Der Befehlshaber der EUNAVFOR MED hat mitgeteilt, dass die Operation alle militärischen Ziele der ersten Phase in Bezug auf das Sammeln von Informationen und Erkenntnissen erreicht hat, und hat vorgeschlagen, dass die Operation gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i des Beschlusses (GASP) 2015/778 in die zweite Phase eintreten sollte.
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 14. September 2015 festgestellt, dass alle Bedingungen erfüllt sind, damit die Operation EUNAVFOR MED in die zweite Phase…
Am 14. September 2015 hat der Rat festgestellt, dass alle Bedingungen für den Übergang zu einem Teil der zweiten Phase der Operation auf hoher See erfüllt…
Der Übergang in die folgenden Phasen der EUNAVFOR MED, einschließlich der Phase gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Beschlusses (GASP) 2015/778…
EUNAVFOR MED sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der Operation am 22. Juni 2015 eingeleitet werden.
Der Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates sieht vor, dass die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeerraum (EUNAVFOR MED…
Am 16. Oktober 2015 hat der Befehlshaber der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mitgeteilt, dass die Operation bereit ist, die Resolution 2240 (2015) des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.