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Der Rat hat auf seiner Tagung vom 14. September 2015 festgestellt, dass alle Bedingungen erfüllt sind, damit die Operation EUNAVFOR MED in die zweite Phase gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i des Beschlusses (GASP) 2015/778 eintreten kann.
Am 14. September 2015 hat der Rat festgestellt, dass alle Bedingungen für den Übergang zu einem Teil der zweiten Phase der Operation auf hoher See erfüllt…
Der Übergang in die folgenden Phasen der EUNAVFOR MED, einschließlich der Phase gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Beschlusses (GASP) 2015/778…
Der Befehlshaber der EUNAVFOR MED hat mitgeteilt, dass die Operation alle militärischen Ziele der ersten Phase in Bezug auf das Sammeln von Informationen und…
Die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) tritt mit Wirkung ab dem 7. Oktober 2015 in die zweite Phase gemäß…
EUNAVFOR MED sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der Operation am 22. Juni 2015 eingeleitet werden.
Der Übergang in die zweite Phase der Operation sollte am 7. Oktober 2015 erfolgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.