Erwägungsgrund 2 32015D1780
Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/482/GASP angenommen, mit dem die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/392/GASP bis zum 15. Juli 2016 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum bis zum 15. Juli 2015 festgelegt wurde.