Erwägungsgrund 3 32015D1780
Am 13. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1141 angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 15. Juli 2016 festgelegt wird. In jenem Beschluss hat der Rat betont, dass der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag innerhalb von drei Monaten nach der Annahme des genannten Beschlusses unter Berücksichtigung der weiteren operativen Planung für den zweigleisigen Ansatz, bei dem ein verstärktes Engagement in Niamey mit einer ständigen Präsenz in Agadez kombiniert wird, überprüft werde.