Erwägungsgrund 4 32015D1780
In Anbetracht der weiteren operativen Planung sollte der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Zeit vom 16. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2016 überprüft werden.
In Anbetracht der weiteren operativen Planung sollte der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Zeit vom 16. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2016 überprüft werden.