Art. 3 32015D1825
(1)
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
(2)
Belgien stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
Belgien stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.