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Im zweiten Satz von Nummer 11 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 ist die Möglichkeit einer Mittelumschichtung vorgesehen. Die Mittel für Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2015 wurden für die drei Anträge, die Gegenstand dieses Beschlusses sind und für die ein Restbetrag in Höhe von 14 647 288 EUR zu zahlen ist, nur in sehr begrenztem Umfang verwendet. Daher wird der Betrag für die Inanspruchnahme in voller Höhe durch die Umschichtung der verfügbaren Mittel für Vorauszahlungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 finanziert, und es werden keine zusätzlichen Mittel benötigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2018/508 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden aus dem Fonds Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von…
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Obergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) erscheint es notwendig, zur…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag von 16 274…
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/252 des Europäischen Parlaments und des Rates in Anspruch genommen, um Mittel für…
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1b ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im…
Um die effiziente und gezielte Nutzung der Unionsbeihilfen sicherzustellen, sollte innerhalb der in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgesetzten Grenzen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.