Erwägungsgrund 17 32021D0509
Im Einklang mit der EUGS sollte die Fazilität zur Stabilität und zum Frieden und zur Stärkung der Resilienz von Partnerländern beitragen. Maßnahmen, die über die Fazilität finanziert werden, sollten dazu dienen, den Bedarf an Kapazitätenaufbau von Partnern der Union, insbesondere in ihrer Nachbarschaft, anzugehen.