Erwägungsgrund 31 32024R2509
Das einzige integrierte IT-System sollte so konzipiert und eingerichtet werden, dass eine Aggregation einschlägiger Informationen zu denselben Empfängern von Mitteln aus verschiedenen Finanzierungsprogrammen der Union möglich ist. Es sollte ausschließlich Risikoindikatoren verwenden, die objektiv und verhältnismäßig sowie für die Risikobewertung erforderlich sind und die auf zuverlässigen Quellen für aktuelle Informationen und Daten beruhen, die nach Möglichkeit in Echtzeit aktualisiert werden. Das einzige integrierte IT-System sollte für eine Nutzung im Einklang mit den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden allgemeinen Datenschutzgrundsätzen konzipiert werden, was Datenminimierung und Speicherbegrenzung einschließt.