Beschluss (EU) 2015/1877 der Kommission vom 20. April 2015 über die den Unternehmen S.C. Termoelectrica S.A. und S.C. Electrocentrale Deva S.A. von Hidroelectrica of Romania in Rechnung gestellten Tarife — SA.33475 (12/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2648) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die staatlichen Beihilfen in Höhe von 3656675 RON für Electrocentrale Deva bzw. 22619821 RON für Termoelectrica in Form von Vorzugsstromtarifen für diese Unternehmen, die Rumänien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Art. 1 32015D1877
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