Art. 3 32015D1877
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.Rumänien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.Rumänien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.