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Die Mitgliedstaaten, die über schiffbare Binnenwasserstraßen verfügen, die in den Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens fallen, sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen zu ratifizieren oder ihm beizutreten.
Die Republik Österreich und die Republik Polen, die über schiffbare Binnenwasserstraßen im Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens verfügen, haben…
Die übrigen Mitgliedstaaten haben mitgeteilt, dass sie nicht über schiffbare Binnenwasserstraßen im Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens verfügen und…
Das Abkommen, das auch von den Mitgliedstaaten zu ratifizieren ist, sollte im Namen der Union in Bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten…
Im Interesse einer weiteren Erleichterung der Mobilität der Schiffsführer sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, die Befähigungen für die Schifffahrt auf…
Der Rat ermächtigt hiermit das Königreich Belgien und die Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der…
Mangels grenzüberschreitender Tätigkeiten auf bestimmten nationalen Binnenwasserstraßen und zur Senkung von Kosten sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.